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Neue Trinkwasserverordnung (TVO) ist seit dem 1. November 2011 in Kraft

Seit dem 1. November 2011 gilt die neue Trinkwasserverordnung.

Die Qualität des Leitungswassers ist ein hohes Gut und die Anforderungen an eine sichere Trinkwasserinstallation steigen.

Mit der neuen Trinkwasserverordnung legt der Gesetzgeber neue Grenz- und Richtwerte fest, damit Trinkwasser unter allen Bedingungen und von allen Personen bedenkenlos konsumiert werden kann. Trinkwasser ist ein verderbliches Lebensmittel und daher nicht unbegrenzt haltbar. Alle Nutzer müssen dafür Sorge tragen, dass eine regelmäßige Wasserentnahme an allen Entnahmestellen einer Trinkwasserinstallation stattfindet.

Damit die Qualität des Trinkwassers nachgewiesen wird müssen zukünftig in Gebäuden mit gewerblicher Tätigkeit (Mietwohnungen) und öffentlichen Tätigkeiten Großanlagen von Trinkwassererwärmer ab 400 Ltr. jährlich mittels Wasserproben überprüft werden.

Bei Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von Trinkwasserinstallationen sind die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten (z. B. DIN EN 806, DIN EN 1717 und DIN 1988). Ebenso dürfen nur Werkstoffe, Armaturen, Apparate und Bauteile eingebaut werden, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

 

Das Wichtigste im Überblick

  1. Verordnung tritt am 1. November in Kraft.
  2. Betreiber (z. B. Hauseigentümer)von Trinkwasserinstallationen sind für die Einhaltung der Anforderungen der TVO verantwortlich.
  3. Gewerbliche (z. B. Mietwohnungen) und öffentliche Gebäude müssen vom Betreiber mindestens einmal jährlich durch Wasserproben untersucht werden.
  4. Hierzu gehören Mietwohnungen und öffentliche Gebäude mit zentraler Trinkwassererwärmung.
  5. Diese gewerblichen und öffentlichen Gebäude können in die Überwachungspflicht der Gesundheitsämter mit aufgenommen werden.
  6. Mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind bei Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung einzuhalten.
  7. Werkstoffe und Materialien erfüllen die Anforderungen der Trinkwasserverordnung, wenn sie von einem europäischen oder nationalen Branchenzertifizierer zertifiziert sind, z. B. DVGW oder KIWA.
  8. Bleileitungen müssen nach dem 1.12.2013 ausgebaut werden, damit der Grenzwert von 0,010 mg/l eingehalten wird.
  9. Stelle der Einhaltung sind alle Kalt- und Warmwasserentnahmestellen.
  10. Vor Apparaten sind Sicherungseinrichtungen einzubauen. Hinter den Sicherungseinrichtungen enden die Anforderungen der TVO.

Sie möchten mehr zu der neuen TVO oder unseren Leistungen im Bereich Trinkwasserinstallation erfahren? Nehmen Sie Kontakt auf oder rufen Sie uns an.

 

Dachspeicher Dämmen

Sind Dachräume nicht gedämmt, entweicht Heizenergie großflächig in die Atmosphäre. Das hier schlummernde Energieeinsparpotenzial ist relativ einfach und preiswert zu aktivieren. Deswegen fordert die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in vielen Fällen die dämmtechnische Nachrüstung der obersten
Geschossdecke von beheizten Räumen bis zum 31.12.2011. Besitzer von Mehrfamilienhäusern, die den Stichtag verpasst haben, sollten spätestens jetzt überlegen, ob sie je nach Konstruktion des Daches entweder die Oberseite des Dachbodens oder die Sparrenzwischenräume für die energetische Verbesserung nutzen. Die örtlichen Fachbetriebe für Dämmung helfen bei der Auswahl der Materialien; Energieberater können im Vorfeld die Kosten von Maßnahmen ermitteln und geben Auskunft über Fördergelder.